AGB

Hundebetreuung Funny – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Geschäftsbedingungen werden durch Unterschrift vom Hundebesitzer anerkannt! Beide Parteien erhalten eine Ausführung der Geschäftsbedingungen.

1. Vor Abschluss der Betreuung eines Hundes findet ein kostenloses Kennenlernen mit Halter und dessen Hund statt. Das Kennenlernen dient dazu, ob für beide Parteien eine Betreuung in Betracht kommt.

2. Der Hundehalter verpflichtet sich vor Beginn der Betreuung den Impfausweis vorzulegen. Der Halter versichert, dass der Hund eine gültige Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Tollwut hat.

3. Der Hund muss Haftpflichtversichert sein. Als Nachweis bringen Sie bitte eine Kopie Ihrer Haftpflichtversicherung mit.

4. Der Hundehalter verpflichtet sich, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Über Krankheiten muss wahrheitsgemäß informiert werden.

5. Läufige Hündinnen werden nicht in die Gruppe aufgenommen.

6. Bei einer notwendigen ärztlichen Versorgung des Hundes während der Betreuungszeit, erteilt der Halter bereits im Vorfeld sein Einverständnis. Alle entstehenden Kosten trägt der Halter.

7. Der Tagespreis richtet sich nach je angefangenem Kalendertag.

8. Die Betreuung wird vorab in bar bezahlt oder per Überweisung.

9. Endet die Betreuung vorzeitig ohne Verschulden von der Hundebetreuung Funny, ist die volle Gesamtsumme fällig.

10. Wenn ihr Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt wird, fallen für die darüber hinaus gehenden Tage die doppelten Kosten pro Tag an. Ebenso ist die Hundebetreuung Funny berechtigt den Hund nach Ablauf von zwei Tagen in ein Tierheim zu geben. Die daraus entstehenden Kosten hat der Halter des Hundes zu tragen.

11. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen.

Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Betreuungszeitraum entfällt eine Stornogebühr. Bei einer Stornierung im Zeitraum von 3 bis 1 Monat vor dem Betreuungszeitraum, sind 40% vom vereinbarten Betreuungsentgeld zu entrichten. Bei einer Stornierung im Zeitraum von 1 Monat bis zum Betreeungszeitraum, sind 80% vom vereinbarten Betreuungsentgeld zu entrichten.